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   VGH Bayern, 26.11.2014 - 10 B 14.1235   

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VGH Bayern, 26.11.2014 - 10 B 14.1235 (https://dejure.org/2014,41315)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.11.2014 - 10 B 14.1235 (https://dejure.org/2014,41315)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. November 2014 - 10 B 14.1235 (https://dejure.org/2014,41315)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anordnungen zur Hundehaltung; konkrete Gefahr nach Beissvorfall mit einem anderen Hund; Ermessensfehler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordung des Leinenzwangs eines Hundes zur Gefahrenabwehr aufgrund eines Beißvorfalls bzgl. Ermessens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordung des Leinenzwangs eines Hundes zur Gefahrenabwehr aufgrund eines Beißvorfalls bzgl. Ermessens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791

    Anordnungen zur Hundehaltung; Sofortvollzug; besonderes Vollzugsinteresse;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2014 - 10 B 14.1235
    Denn mangels eines Erfahrungssatzes, nach dem ein Hund, der über einen bestimmten Zeitraum unauffällig war, es auch in Zukunft bleiben wird, widerlegt ein längerer seit einem Beißvorfall verstrichener Zeitraum nicht per se die durch den vorherigen Beißvorfall indizierte Gefahrenlage (vgl. BayVGH, B.v,. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).

    Von einem Wegfall der konkreten Gefahr kann vielmehr allenfalls dann ausgegangen werden, wenn über den bloßen Zeitablauf ohne weitere Zwischenfälle hinaus Tatsachen vorliegen, aus denen der sichere Schluss gezogen werden kann, dass von dem betroffenen Hund inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht (vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2014 - juris Rn. 8; B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 20.09

    Visum; Aufenthaltserlaubnis; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; Sicherung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2014 - 10 B 14.1235
    Ungeachtet der Frage, ob der angefochtene Bescheid im Hinblick auf das Auswahlermessen überhaupt Ermessenserwägungen beinhaltet, die gemäß § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden können, und der Frage, ob hier ein Fall gegeben ist, in dem auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Ermessensentscheidung nachgeholt werden kann und erstmals Ermessenserwägungen angestellt werden dürfen (vgl. dazu BVerwG, U.v. 3.8.2004 - 1 C 30/02 - juris Rn. 31; BVerwG, U.v. 5.9.2006 - 1 C 20/09 - juris Rn. 22), hat die Beklagte jedenfalls ihr Ermessen auch nachträglich nicht ordnungsgemäß ausgeübt bzw. ergänzt.
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2014 - 10 B 14.1235
    Ungeachtet der Frage, ob der angefochtene Bescheid im Hinblick auf das Auswahlermessen überhaupt Ermessenserwägungen beinhaltet, die gemäß § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden können, und der Frage, ob hier ein Fall gegeben ist, in dem auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Ermessensentscheidung nachgeholt werden kann und erstmals Ermessenserwägungen angestellt werden dürfen (vgl. dazu BVerwG, U.v. 3.8.2004 - 1 C 30/02 - juris Rn. 31; BVerwG, U.v. 5.9.2006 - 1 C 20/09 - juris Rn. 22), hat die Beklagte jedenfalls ihr Ermessen auch nachträglich nicht ordnungsgemäß ausgeübt bzw. ergänzt.
  • VGH Bayern, 09.11.2010 - 10 BV 06.3053

    Anordnungen zur Haltung von Hunden, die in der Kampfhundeverordnung aufgeführt

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2014 - 10 B 14.1235
    Insoweit nimmt die Beklagte offensichtlich Bezug auf die Rechtsprechung des Senats, der bereits mehrfach (vgl. grundlegend U.v. 9.11.2010 - 10 BV 06.3053 - juris Rn. 25) die Auffassung vertreten hat, dass von großen Hunden, die frei herumlaufen, eine konkrete Gefahr für Leib und Leben Dritter ausgehe.
  • VGH Bayern, 15.03.2005 - 24 BV 04.2755

    Einzelfallanordnungen zur Haltung einer Rottweiler-Hündin, Annahme einer

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2014 - 10 B 14.1235
    Ungeachtet der womöglich unrichtigen Begründung im streitgegenständlichen Bescheid unterliegt die von der Beklagten getroffene Einschätzung hinsichtlich der Gefahrenprognose nicht nur in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2005 - 24 BV 04.2755 - juris Rn. 22), sondern es ist im gerichtlichen Verfahren auch von Amts wegen zu prüfen, ob vom betreffenden Hund eine konkrete Gefahr i.S.v. Art. 18 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 LStVG ausgeht.
  • BVerwG, 09.07.2013 - 3 B 100.12

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2014 - 10 B 14.1235
    Ob bei einer erforderlichen Gefahrenprognose dabei auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids abzustellen ist, hier also auf den 20. April 2012 (vgl. BayVGH v. 29.8.2001 - 24 ZS 01.1967 - juris) oder ob es sich bei der betreffenden sicherheitsbehördlichen Anordnung (Untersagungsverfügung) um einen Dauerverwaltungsakt handelt, für dessen gerichtliche Überprüfung auch hinsichtlich der Gefahrenprognose der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist - wofür mit Blick auf Art. 8 Abs. 3 LStVG erwägenswerte Gründe sprechen - (offen gelassen BayVGH, B.v. 13.1.2012 - 10 CS 11.2379 - juris Rn. 29; für tierschutzrechtliche Anordnungen vgl. BVerwG, B.v. 9.7.2013 - 3 B 100/12 - juris Rn. 6; für Anordnungen zum Leinen- und Maulkorbzwang vgl. OVG NRW, B.v. 30.4.2004 - 5 A 1890/03 -juris Rn. 24), kann aber dahinstehen, denn der Tatbestand des Art. 18 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 LStVG ist in beiden Zeitpunkten erfüllt.
  • VGH Bayern, 12.05.2014 - 10 B 12.2084

    Anordnungen zur Hundehaltung; Anhörung; Begründung; konkrete Gefahr durch freies

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2014 - 10 B 14.1235
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayVGH v. 12.5.2014 -10 B 12.2084 - juris Rn. 35 m.w.N.), darf eine Anordnung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG nur erlassen werden, wenn im jeweils gesondert zu betrachtenden Einzelfall eine konkrete Gefahr für die betreffenden Schutzgüter vorliegt.
  • VGH Bayern, 25.08.2014 - 10 ZB 12.2673

    Anordnungen zur Hundehaltung; Leinenzwang; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2014 - 10 B 14.1235
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind zwar in Fällen, in denen es in der Vergangenheit bereits zu Beißvorfällen mit Verletzungen der Gesundheit von Menschen gekommen ist, Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG nicht nur zulässig, sondern regelmäßig sogar geboten (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 25.8.2014 -10 ZB 12.2673 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 13.01.2012 - 10 CS 11.2379

    Art. 18 Abs. 2 LStVG:

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2014 - 10 B 14.1235
    Ob bei einer erforderlichen Gefahrenprognose dabei auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids abzustellen ist, hier also auf den 20. April 2012 (vgl. BayVGH v. 29.8.2001 - 24 ZS 01.1967 - juris) oder ob es sich bei der betreffenden sicherheitsbehördlichen Anordnung (Untersagungsverfügung) um einen Dauerverwaltungsakt handelt, für dessen gerichtliche Überprüfung auch hinsichtlich der Gefahrenprognose der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist - wofür mit Blick auf Art. 8 Abs. 3 LStVG erwägenswerte Gründe sprechen - (offen gelassen BayVGH, B.v. 13.1.2012 - 10 CS 11.2379 - juris Rn. 29; für tierschutzrechtliche Anordnungen vgl. BVerwG, B.v. 9.7.2013 - 3 B 100/12 - juris Rn. 6; für Anordnungen zum Leinen- und Maulkorbzwang vgl. OVG NRW, B.v. 30.4.2004 - 5 A 1890/03 -juris Rn. 24), kann aber dahinstehen, denn der Tatbestand des Art. 18 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 LStVG ist in beiden Zeitpunkten erfüllt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 5 A 1890/03

    Anordnung der Anleinpflicht und Maulkorbpflicht bei bissigen Hunden; Feststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2014 - 10 B 14.1235
    Ob bei einer erforderlichen Gefahrenprognose dabei auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids abzustellen ist, hier also auf den 20. April 2012 (vgl. BayVGH v. 29.8.2001 - 24 ZS 01.1967 - juris) oder ob es sich bei der betreffenden sicherheitsbehördlichen Anordnung (Untersagungsverfügung) um einen Dauerverwaltungsakt handelt, für dessen gerichtliche Überprüfung auch hinsichtlich der Gefahrenprognose der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist - wofür mit Blick auf Art. 8 Abs. 3 LStVG erwägenswerte Gründe sprechen - (offen gelassen BayVGH, B.v. 13.1.2012 - 10 CS 11.2379 - juris Rn. 29; für tierschutzrechtliche Anordnungen vgl. BVerwG, B.v. 9.7.2013 - 3 B 100/12 - juris Rn. 6; für Anordnungen zum Leinen- und Maulkorbzwang vgl. OVG NRW, B.v. 30.4.2004 - 5 A 1890/03 -juris Rn. 24), kann aber dahinstehen, denn der Tatbestand des Art. 18 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 LStVG ist in beiden Zeitpunkten erfüllt.
  • VGH Bayern, 12.09.2001 - 24 N 00.1638
  • VGH Bayern, 29.08.2001 - 24 ZS 01.1967
  • VGH Bayern, 01.02.2016 - 10 CS 15.2689

    Kontaktverbot zum Schutz von Kindern vor sexuellem MIssbrauch

    Die sich im Wesentlichen auf die allgemeine Lebenserfahrung stützende Prognose (Gefahreinschätzung bzw. -beurteilung) ist vom Gericht in vollem Umfang nachzuvollziehen und auch hinsichtlich des darin enthaltenen Wahrscheinlichkeitsurteils nicht nur einer begrenzten gerichtlichen Kontrolle zugänglich (st. Rspr.; vgl. BayVGH, U. v. 26.11.2014 - 10 B 14.1235 - juris Rn. 25 m. w. N.).
  • VG Bayreuth, 16.08.2022 - B 1 K 21.451

    Leinenzwang außerhalb geschlossener Ortsbereiche aufgehoben

    Lagen demnach im Zeitpunkt der Entscheidung der Beklagten Tatsachen vor, die eine Gefahrenprognose hinreichend stützen, sind die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 18 Abs. 2 LStVG gegeben, auch wenn die anordnende Behörde die Gefahrenprognose missverständlich oder fehlerhaft begründet hat (vgl. BayVGH, U.v. 26.11.2014 - 10 B 14.1235 - juris Rn. 22 ff.).

    Zur Rechtmäßigkeit der Ermessensausübung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 26. November 2014 - 10 B 14.1235 - juris Rn. 32 - eine zumindest ähnlich gelagerte Sachverhaltskonstellation betreffend - Folgendes ausgeführt:.

    Zur Rechtswidrigkeit einer Ermessensausübung bei der fehlerhaften Annahme einer konkreten Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 26. November 2014 - 10 B 14.1235 - juris Rn. 28 ff. aus:.

  • VGH Bayern, 11.02.2015 - 10 ZB 14.2299

    Sicherheitsrechtliche Anordnungen zur Hundehaltung

    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats zu Recht davon ausgegangen, dass Anordnungen für den Einzelfall zur Haltung von Hunden nach Art. 18 Abs. 2 i.V.m. Art. 18 Abs. 1 Satz 1 LStVG nur getroffen werden dürfen, wenn im jeweils gesondert zu betrachtenden Einzelfall eine konkrete Gefahr für die betreffenden Schutzgüter (Leben, Gesundheit, Eigentum) besteht (vgl. insbes. BayVGH, U.v. 21.12.2011 - 10 B 10.2806 - juris Rn. 18 ff.; BayVGH, B.v. 29.4.2013 - 10 ZB 10.2523 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 26.11.2014 - 10 B 14.1235 - juris Rn. 20 jeweils m.w.N.).

    Vielmehr unterliegt die durch die Behörde getroffene Einschätzung hinsichtlich der Gefahrenprognose nicht nur in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle, sondern es ist im gerichtlichen Verfahren von Amts wegen zu prüfen (s. § 86 Abs. 1 VwGO), ob vom betreffenden Hund eine konkrete Gefahr im Sinne von Art. 18 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 LStVG ausgeht (BayVGH, U.v. 26.11.2014 a.a.O. Rn. 25 m.w.N.).

  • VG Würzburg, 27.07.2018 - W 9 K 17.332

    Anordnung eines Leinen- und Maulkorbzwangs

    Es kann dahinstehen, ob bei der erforderlichen Gefahrenprognose allein auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides abzustellen ist oder ob es sich bei der sicherheitsbehördlichen Anordnung um einen Dauerverwaltungsakt handelt, für dessen gerichtliche Überprüfung auch hinsichtlich der Gefahrenprognose der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich ist (offen gelassen in BayVGH, U.v. 26.11.2014 - 10 B 14.1235 - juris), denn auch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ist von einer weiter vom Hund des Klägers ausgehenden konkreten Gefahr auszugehen.

    Von einem Wegfall der konkreten Gefahr kann allenfalls dann ausgegangen werden, wenn über den bloßen Zeitablauf hinaus Tatsachen vorliegen, aus denen der sichere Schluss gezogen werden kann, dass von dem Hund inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht (BayVGH, U.v. 26.11.2014 - 10 B 14.1235 - juris).

  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 10 ZB 19.2474

    Anordnung des Leinenzwangs aufgrund konkreter Gefahren

    Von einem Wegfall der konkreten Gefahr kann vielmehr allenfalls dann ausgegangen werden, wenn über den bloßen Zeitablauf ohne weitere Zwischenfälle hinaus Tatsachen vorliegen, aus denen der sichere Schluss gezogen werden kann, dass von dem betroffenen Hund inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht (vgl. BayVGH, U.v. 26.11.2014 - 10 B 14.1235 - juris Rn. 27; B.v. 25.8.2014 - juris Rn. 8; B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).
  • VG Würzburg, 09.04.2015 - W 5 K 14.250

    Golden Retriever; ausnahmsloser Leinenzwang; ausnahmsloser Maulkorbzwang;

    Es kann dahinstehen, ob bei der erforderlichen Gefahrenprognose allein auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides abzustellen ist oder ob es sich bei der sicherheitsbehördlichen Anordnung um einen Dauerverwaltungsakt handelt, für dessen gerichtliche Überprüfung auch hinsichtlich der Gefahrenprognose der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist (offen gelassen in BayVGH, U.v. 26.11.2014 Nr. 10 B 14.1235), denn auch im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ist von einer weiter vom klägerischen Hund ausgehenden konkreten Gefahr auszugehen: Die vom streitgegenständlichen Hund ausgehende Gefahr ist nicht bereits deshalb entfallen, weil es seitdem zu keinen weiteren Zwischenfällen mehr gekommen ist.

    Von einem Wegfall der konkreten Gefahr kann allenfalls dann ausgegangen werden, wenn über den bloßen Zeitablauf hinaus Tatsachen vorliegen, aus denen der sichere Schluss gezogen werden kann, dass von dem Hund inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht (BayVGH, U.v. 26.11.2014 Nr. 10 B 14.1235).

  • VGH Bayern, 15.02.2023 - 10 AS 23.94

    Erfolgloser Abänderungsantrag eines Tierheimbetreibers gegen Tötungsduldung

    Bei einer Duldungsanordnung zur Gefahrenabwehr ist maßgeblich, welches staatliche Verhalten zu dulden ist, mithin ob dieses seinerseits auf Dauer angelegt ist oder sich in einem einzigen Akt erschöpft (vgl. zu einer auf Art. 18 Abs. 2 LStVG gestützten Untersagungsanordnung: BayVGH, U.v. 26.11.2014 - 10 B 14.1235 - juris Rn. 21 ff.; vgl. zu einer auf Art. 19 Abs. 5 Satz 2 LStVG gestützten Untersagungsanordnung eines Einzelereignisses: B.v. 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656 - juris Rn. 12).
  • VG Bayreuth, 11.05.2021 - B 1 S 21.449

    Anordnungen zur Hundehaltung, Leinenzwang innerhalb bebauter Ortsteile,

    Lagen demnach im Zeitpunkt der Entscheidung der Antragsgegnerin Tatsachen vor, die eine Gefahrenprognose hinreichend stützen, sind die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 18 Abs. 2 LStVG gegeben, auch wenn die anordnende Behörde die Gefahrenprognose missverständlich oder fehlerhaft begründet hat (vgl. BayVGH, U.v. 26.11.2014 - 10 B 14.1235 - juris Rn. 22 ff.).

    Hierzu führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 26. November 2014 - 10 B 14.1235 (juris Rn. 28 ff.) aus:.

  • VG Würzburg, 02.05.2017 - W 5 S 17.333

    Kombinierter Leinen- und Maulkorbzwang nach Beißvorfall

    Es kann dahinstehen, ob bei der erforderlichen Gefahrenprognose allein auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides abzustellen ist oder ob es sich bei der sicherheitsbehördlichen Anordnung um einen Dauerverwaltungsakt handelt, für dessen gerichtliche Überprüfung auch hinsichtlich der Gefahrenprognose der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich ist (offen gelassen in BayVGH, U.v. 26.11.2014 - 10 B 14.1235 - juris), denn auch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ist von einer weiter vom Hund des Antragstellers ausgehenden konkreten Gefahr auszugehen.

    Von einem Wegfall der konkreten Gefahr kann allenfalls dann ausgegangen werden, wenn über den bloßen Zeitablauf hinaus Tatsachen vorliegen, aus denen der sichere Schluss gezogen werden kann, dass von dem Hund inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht (BayVGH, U.v. 26.11.2014 - 10 B 14.1235 - juris).

  • VG Würzburg, 06.03.2015 - W 5 K 13.644

    Maulkorbzwang; Kombination mit Leinenzwang; Ermessen; Verhältnismäßigkeit

    Es kann dahinstehen, ob bei der erforderlichen Gefahrenprognose auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides abzustellen ist oder ob es sich bei der sicherheitsbehördlichen Anordnung um einen Dauerverwaltungsakt handelt, für dessen gerichtliche Überprüfung auch hinsichtlich der Gefahrenprognose der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist (offen gelassen in BayVGH, U.v. 26.11.2014 Nr. 10 B 14.1235), denn auch im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ist von einer weiter vom klägerischen Hund ausgehenden konkreten Gefahr zumindest für das Schutzgut Eigentum auszugehen: Zwar hat L..., soweit dem Gericht bekannt, kein weiteres Tier gebissen.

    Von einem Wegfall der konkreten Gefahr kann allenfalls dann ausgegangen werden, wenn über den bloßen Zeitablauf hinaus Tatsachen vorliegen, aus denen der sichere Schluss gezogen werden kann, dass von dem Hund inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht (BayVGH, U.v. 26.11.2014 Nr. 10 B 14.1235).

  • VG Karlsruhe, 10.10.2022 - 3 K 3722/21

    Leinenzwanganordnung durch Polizei bei Eilzuständigkeit

  • VG Oldenburg, 10.02.2020 - 7 B 3604/19

    Beißkorbzwang; Gefahrenabwehr; Leinenzwang; Vorläufiger Rechtsschutz;

  • VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 CS 14.2558

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen; Kostenentscheidung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 326/17

    Leinen- und Maulkorbzwang für einen gefährlichen Hund

  • VG Bayreuth, 17.03.2022 - B 1 S 22.166

    Maulkorb- und Leinenzwang für große Hunde

  • VGH Bayern, 17.09.2015 - 10 CS 15.1597

    Großer Hund; Anordnung eines generellen Leinenzwangs; Zweifel an Beißvorfall;

  • VG Ansbach, 09.10.2015 - AN 5 S 15.00600

    Untersagung der Hundehaltung - Wiederholte Zuwiderhandlung gegen Leinenpflicht

  • VG Augsburg, 07.03.2022 - Au 8 S 22.290

    Einstweiliger Rechtsschutz, Anordnungen zur Hundehaltung, Leinenpflicht

  • VG München, 24.01.2019 - M 22 K 18.3816

    Anordnungen zur Hundehaltung - Leinen- und Maulkorbzwang

  • VG Aachen, 29.08.2019 - 6 L 819/19

    Leinen- und Maulkorbzwang; Wesenstest; Zeitablauf; Zwangsgeldandrohung;

  • VG Würzburg, 11.12.2018 - W 9 S 18.1522

    Voraussetzungen für die Untersagung der Haltung von Hunden oder eines bestimmten

  • VG Augsburg, 26.10.2022 - Au 8 S 22.1869

    Maulkorbpflicht nach Beißvorfall

  • VG Bayreuth, 07.02.2023 - B 1 K 22.167

    Maulkorbpflicht inner- und außerorts kombiniert mit Leinenzwang, Konkrete Gefahr,

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